Steuerberaterr Oliver Hofmann
 in München / Trudering

 

Steuerberatung


"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig."

(1744 - 1812), deutscher Adliger und Bankier

Schon vor 200 Jahren erkannte man das Potential der Kenntnis von Steuergesetzen. 

Auch heute noch kann dieses Fachwissen Ihnen helfen, Geld zu sparen.



Erstellung von Steuererklärungen jeglicher Art

  • Einkommensteuererklärung

  • Körperschaftsteuererklärung

  • Gewerbesteuererklärung

  • Feststellungserklärung

  • Umsatzsteuererklärung

  • Erbschaftsteuererklärung

  • Schenkungsteuererklärung

  • u.v.m.


Gründungsberatung

 Sie spielen mit dem Gedanken den Schritt in die eigene Selbständigkeit zu wagen?

Sie wollen sich vorab über steuerliche Vorschriften, gewisse Vor- und Nachteile diverser Gesellschaftsformen sowie mögliche Risiken informieren? 

Dann stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite und helfen Ihnen ein solides Fundament für Ihren Erfolg zu legen.


Erstellen Ihres Jahresabschlusses

Ihr Unternehmen ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet? 

Gewissenhaft und rechtlich korrekt erstellen wir für Sie den handelsrechtlichen Jahresabschluss. 


Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung

Insbesondere durch die teilweise extrem gestiegenen Grundstückswerte ist es wichtig frühzeitig über erbschaft- und schenkungssteuerliche Möglichkeiten informiert zu sein und hierbei Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszunutzen.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen auf die nächste Generation übertragen wollen. 


Betriebsprüfungen

Es hat sich bei Ihnen eine steuerliche Betriebsprüfung angekündigt?

Wir stehen Ihnen bei der erfolgreichen Bewältigung der Betriebsprüfung engagiert und fachkompetent zur Seite. 

Wir übernehmen den elektronischen Datenaustausch, klären Rückfragen und lösen rechtliche Problemstellungen.


Prüfung von Steuerbescheiden

Bitte lassen Sie alle Steuerbescheide immer von einem Fachmann/-frau überprüfen! 

Die langjährige Erfahrung zeigt leider, dass Steuerbescheide teils fehlerhaft seitens der Finanzverwaltung bearbeitet worden sind.

Dies kann sich zu Ihrem Nachteil auswirken. 

Hierbei helfen wir Ihnen gerne und legen Widerspruch für Sie ein.





 



 

 
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